Arbeitnehmererfinderrecht

Das deutsche Arbeitnehmererfinderrecht soll für einen gerechten Interessensausgleich zwischen Arbeitgeber und Erfinder sorgen. In der Praxis kann dieser Interessensausgleich reibungslos gelingen – es müssen aber Vorkehrungen getroffen und Stolpersteine vermieden werden.

Wir finden gemeinsam mit Ihnen gangbare Wege und praktikable Lösungen, um Arbeitnehmererfinder von Anfang an richtig und zur beiderseitigen Zufriedenheit zu vergüten.

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