Einsprüche

Auch wenn deutsche und europäische Patente ein strenges Prüfungsverfahren durchlaufen, können Patenterteilungen rechtlich zu beanstanden sein. Beispielsweise kann es vorkommen, dass der zuständige Prüfer nicht sämtlichen relevanten vorbekannten Stand der Technik in Betracht gezogen hat. Wird ein Patent eines Wettbewerbers erteilt, dessen Schutzbereich Ihren Handlungsspielraum als Unternehmen einschränkt, ist es daher lohnenswert, das Prüfungsverfahren und das erteilte Patent rechtzeitig genau unter die Lupe zu nehmen. Denn innerhalb von neun Monaten kann sowohl im Fall von deutschen Patenten als auch im Fall von europäischen Patenten ein Einspruch gegen die Patenterteilung erhoben werden. Verläuft das Einspruchsverfahren erfolgreich, wird das Fremdpatent widerrufen oder zumindest beschränkt, was Ihre unternehmerische Bewegungsfreiheit erweitert.

Wir zeichnen uns durch einschlägige Erfahrung mit deutschen und europäischen Einspruchsverfahren durch sämtliche Instanzen hindurch aus. Unsere technische Expertise im Zusammenspiel mit unserer prozessualen Erfahrung setzen wir dabei für Sie ein, um die Chancen eines Einspruchs vorab realistisch einzuschätzen und ggf. gegen zu Unrecht erteilte Patente vorzugehen, die Ihnen Probleme verursachen könnten. Insbesondere im Fall europäischer Patente ist ein Einspruchsverfahren ein effizienter Weg, europaweite Einschränkungen Ihres Handlungsspielraums zu vermeiden. Andernfalls müssten diese Patente ggf. in einer Vielzahl nationaler Verfahren angegriffen werden. Stets haben wir dabei mögliche Wechselwirkungen mit parallel anhängigen Verletzungsverfahren oder auch anderen Parallelverfahren im Blick.

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