Nichtigkeitsverfahren

In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass ein schon länger existierendes Patent eines Wettbewerbers vergleichsweise plötzlich an Bedeutung gewinnt, sei es aufgrund einer veränderten unternehmerischen Ausrichtung oder wegen eines seitens des Wettbewerbers angestrengten Verletzungsverfahrens aus dem Patent. Häufig ist die Einspruchsfrist gegen die Patenterteilung in solchen Fällen bereits verstrichen. Es bleibt dann die Möglichkeit, das Patent in einer Nichtigkeitsklage anzugreifen, um dessen teilweisen oder vollständigen Widerruf zu erreichen.

Unsere Anwälte sind in zahlreichen Nichtigkeitsverfahren durch alle Instanzen hindurch erfolgreich im Auftrag unserer Mandanten gegen Patente vorgegangen, um deren Beschränkung oder vollständige Nichtigkeit zu erwirken. Diese Erfahrung bringen wir ebenso wie unseren großen technischen Sachverstand ein, um Ihnen die Risiken und Chancen möglicher Nichtigkeitsverfahren aufzuzeigen und Sie durch angestrengte Verfahren von Anfang bis Ende kompetent und verlässlich zu begleiten.

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