Reaktion auf Abmahnungen

Sollten Sie von einem Wettbewerber abgemahnt werden, ist rasches und bedachtes Handeln angezeigt. Dies gilt bereits im Fall einer sogenannten Berechtigungsanfrage, mit der sich beispielsweise ein Patentinhaber zunächst eher unverbindlich erkundigt, ob und weshalb Sie sich für den Vertrieb eines Ihrer Produkte für berechtigt halten. In beiden Fällen droht eine Verletzungsklage, weshalb Ihre Reaktion wohlüberlegt sein sollte.

In derartigen Situationen sind wir für Sie da. Wir nehmen uns Zeit, analysieren die Situation und finden mit Bedacht aber in gebotener Eile Lösungen. Dabei profitieren Sie von unserer Erfahrung, aufgrund derer wir drohende Gefahren abschätzen und sinnvolle Handlungsempfehlungen aussprechen können.

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