Verletzungsgutachten
Sofern Wettbewerber in Ihre Schutzrechte eingreifen, können Sie gegen diese vorgehen, um Ihre erworbene Alleinstellung zu verteidigen. Es ist aber Umsicht geboten, wenn Angriffe gestartet werden, nicht zuletzt, weil durch ungerechtfertigte Abmahnungen gegen Konkurrenten ebenso wie durch verlorene Verletzungsklagen Ansprüche gegen Sie entstehen können. Am Anfang sollte daher eine sorgfältige Prüfung der Umstände und realistische Einschätzung stehen, ob tatsächlich eine Schutzrechtsverletzung vorliegt und welche Erfolgsaussichten für eine streitige Auseinandersetzung bestehen.
Mit unserer Erfahrung und unserem technischen Verständnis widmen wir uns bei Bedarf der Frage, ob ein Produkt, ein durchgeführtes Verfahren, ein Markenzeichen, oder eine Produktgestaltung eines anderen Marktteilnehmers in Ihr Schutzrechtsportfolio eingreift. Sie erhalten eine fundierte und abgewogene Einschätzung, wie der Sachverhalt juristisch zu bewerten ist, und können darauf aufbauend eine informierte Entscheidung über die nächsten Schritte fällen. Wir entwickeln zusammen mit Ihnen die richtige Strategie.