Vindikationssachen

In der Praxis des gewerblichen Rechtsschutzes treten immer wieder Konstellationen auf, in denen ein bestehendes Schutzrecht oder eine anhängige Anmeldung einem Anderen als dem Inhaber oder Anmelder zusteht. Dies tritt beispielsweise auf, wenn Personen Erfindungen in ungerechtfertigter Weise von einem Unternehmen zum anderen „mitnehmen“. Auch Industriespionage ist keine Seltenheit, gerade im Falle internationaler Zusammenarbeit von Unternehmen. Man spricht dann von einer Vindikationslage, also einer Situation, in der der Inhaber des Schutzrechts und der eigentlich Berechtigte nicht dieselbe Person bzw. dasselbe Unternehmen sind. Die Rechtsfolgen sind häufig komplex, ebenso die Durchsetzung vindikationsrechtlicher Ansprüche.

Unsere Anwälte analysieren in Vindikationssachen mit Erfahrung und dem nötigen Fingerspitzengefühl die Ausgangssituation, liefern Ihnen eine Einschätzung der Konstellation und treten erforderlichenfalls für Sie in Aktion. Falls nötig, ziehen wir in Vindikationssachen erfahrene Prozessanwälte hinzu, um Ihre Ansprüche auch gerichtlich durchzusetzen oder um Ihre Rechtsposition gegen Angriffe Dritter zu verteidigen.

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