Widerspruch gegen Markeneintragung und Markenlöschung

Im engen Wettstreit um gewerbliche Schutzrechte und damit verbundene Marktpositionen versuchen Unternehmen häufig, die Grenzen des Markenrechts auszuloten und Zeichen zur Eintragung zu bringen, die eigentlich dem Markenschutz nicht zugänglich sind. Solche zu Unrecht registrierten Marken können Ihr Unternehmen in seinem Handlungsspielraum beschränken, weil dadurch Begriffe oder Icons markengeschützt sind, die vorrangig das Produkt oder die Dienstleistung beschreiben anstatt auf eine unternehmerische Herkunft hinzuweisen. Auch kommt es vor, dass die Eintragung von Zeichen erreicht wird, die bestehenden Marken sehr stark ähneln. In solchen Fällen besteht die Gefahr, dass der Inhaber einer solchen ungerechtfertigterweise eingetragenen Marke von Ihrer etablierten Marke profitiert, weil der Verbraucher die Originalmarke und die nachempfundene Marke nicht voneinander unterscheidet.

Für beide Fallgruppen stellen wir Ihnen unsere Expertise zur Verfügung und helfen Ihnen dabei, national, auf europäischer Ebene oder auch international gegen die entsprechende Marke vorzugehen. Wir liefern Ihnen eine realistische Bewertung der Ausgangssituation und eine Einschätzung der Erfolgsaussichten. Außerdem betreuen wir Sie über das gesamte Verfahren und durch sämtliche Instanzen.

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