Verteidigung gegen Verfügungsanträge

Um Sie zur Unterlassung einer bestimmten Handlung wie beispielsweise der Benutzung eines Markenzeichens oder dem Anbieten einer bestimmten Technologie zu zwingen, kann es vorkommen, dass ein Wettbewerber ein einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Sie anstrengt. Noch bevor im Hauptsacheverfahren der Sachverhalt vor Gericht genau erörtert wird, droht innerhalb kurzer Zeit ein vorläufiger Zustand, der Ihnen den Markzugang erschwert oder Sie von bestimmten unternehmerischen Handlungen gänzlich abhält.

Wir unterstützten Sie bei der Verteidigung gegen Verfügungsanträge, indem wir uns kurzfristig ein detailliertes Bild machen und Ihnen eine Einschätzung liefern, wie sich der weitere Verfahrensverlauf gestalten könnte. Im laufenden Verfahren setzen wir unsere ganze Expertise für Sie ein, um Verfügungsanträge abzuwenden und Ihre Handlungsfreiheit so weit wie möglich zu wahren.

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